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Baunebenkosten – Was fällt an?

Bei Jedem Bauvorhaben lohnt es sich, von Beginn an gründlich zu rechnen. Einen der größten Posten in der Budgetplanung stellen hier die Baunebenkosten. Welche Baunebenkosten bei Ihrer Budget-Aufstellung auf keinen Fall vergessen werden sollten, erfahren Sie in diesem WEIZENEGGER Bauratgeber. Damit Sie alle Posten genau im Blick behalten, benennen wir diese für Sie von den vorbereitenden Maßnahmen bis hin zur Fertigstellung des Baus in chronologischer Reihenfolge.

Baunebenkosten: Zwischen Grundstückskauf und Baubeginn.

Sie haben Ihr Traumgrundstück gefunden und können den ersten Spatenstich kaum erwarten? Nehmen Sie sich zunächst die Zeit für eine ausführliche Budgetplanung und reservieren Sie rechtzeitig ausreichend Ressourcen für alle anfallenden Posten der Baunebenkosten.

Hierzu zählen noch vor dem ersten Spatenstich:

  • Maklerprovision
  • Beteiligtenhonorare
  • Notargebühren
  • Finanzierungsaufwendungen
  • Grunderwerbsteuer
  • Antrags-, Genehmigungs- und Vertragsprüfungsgebühren
  • Bodenvorbereitungskosten.


Baunebenkosten Posten: Maklerprovision. 

Die Maklerprovision liegt im Ermessen des jeweiligen Immobilienmaklers. Im Durschnitt werden 3,57 % auf die Höhe des Kaufpreises in Deutschland aufgerufen. Grundsätzlich kann sich die Maklerprovision jedoch auf bis zu 8 % des Kaufpreises belaufen.

Baunebenkosten Posten: Beteiligtenhonorare. 

Unter diesem Posten früher Baunebenkosten stehen Honorare für den Architekt, einen Bauphysiker und ein Statiker.

Sie bauen mit der Unterstützung eines Architekten? Dann sollten Sie 10 - 15 % der Gesamtkosten Ihres Projekts als Baunebenkosten reservieren.

Der Bauphysiker dagegen rechnet nach 7 Leistungsphasen ab.

  • Die Grundlagenermittlung schlägt mit 3 % der Gesamtkosten
  • die Vorplanungsmitwirkung mit 20 %,
  • die Entwurfsplanung mit 40 %
  • und die Teilhabe an der Genehmigungsplanung mit 6 % zu Buche.
  • Für die Ausführungsplanung sind 27 %
  • die Vergabevorbereitung 2 %
  • und die Vergabemitwirkung weitere 2 % der Gesamtkosten zu kalkulieren.

Ein Statiker rechnet üblicherweise nach der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - ab. Für das HOAI-Honorar sind die anrechenbaren Kosten maßgeblich. Die Honorare für Statiker orientieren Sich an der Komplexität Ihres Bauvorhabens und sind in 5 Honorarzonen unterteilt.

Für ein einfaches Einfamilienhaus in der Honorarzone II mit anrechenbaren Kosten von etwa 75.000 Euro können die Baunebenkosten für die Tragwerksplanung also auf etwa 7.500 Euro geschätzt werden. Beachten Sie, dass seit Juli 2019 die Preisgestaltung gemäß HOAI nicht mehr verbindlich ist, jedoch in der Regel noch aus Wettbewerbsgründen als Grundlage der Preisgestaltung dienen.

Insgesamt kann man sagen, dass die Baunebenkosten etwa mit 10% der anrechenbaren Kosten für technische Ausrüstung, und mit etwa 55% für die Baukonstruktionskosten zu Buche schlagen.


Baunebenkosten Posten: Notargebühren. 

Zu den Baunebenkosten der Notargebühren zählen Grundbucheintragungen und primäre Notarleistungen. Sie summieren sich in aller Regel auf etwa 1,5 - 3 % des Kaufpreises und umfassen die Grundschuldbestellung, die notarielle Erstellung des Grundstückskaufvertrags, Beratungsleistungen durch den Notar sowie etwaige Vollzugstätigkeiten.

Baunebenkosten Posten: Finanzierungsaufwendungen. 

Um Ihr Bauvorhaben zu finanzieren, nehmen Sie üblicherweise ein Darlehen auf. Auf die Darlehenshöhe entfallen Zinsen. Auch das Kreditinstitut erhebt für die Bereitstellung des Darlehens Gebühren. Hier ist oft von sogenannten Bauzeitzinsen die Rede. Die Höhe dieser Aufwendungen variiert von Bank zu Bank und sollte bei der Kalkulation Ihres Baubudgets miteinfließen. Insgesamt sollten Sie bei der Planung Ihrer Baunebenkosten durchschnittlich einen Betrag von etwa 5 % bis 10 % der Gesamtkosten für das Bauvorhaben als Finanzierungsaufwendungen einplanen.

Baunebenkosten: Zwischen Grundstückskauf und Baubeginn.

Baunebenkosten Posten: Grunderwerbssteuer. 

Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Posten unter den Baunebenkosten und wird von den einzelnen Bundesländern in Deutschland selbst festgelegt. Der Steuersatz liegt, abhängig vom Bundesland, bei 3,5 % - 6,5 % des Kaufpreises. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt auf Basis des gesamten Kaufpreises Ihrer Immobilie, einschließlich des Grundstücks.

Bei einem Steuersatz von 3,5 % (Bayern) fallen so für eine Immobilie im Wert von 500.000 € eine Steuer von 17.500 € an. Im Gegensatz dazu beträgt die Grunderwerbsteuer in Bundesländern wie Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen den Höchstsatz von 6,5 %, hier zahlen Käufern also 32.500 € für denselben Kaufpreis.


Baunebenkosten Posten: Antrags-, Genehmigungs- und Vertragsprüfungsgebühren. 

Dieser Posten Ihrer Baunebenkosten umfasst die Baugenehmigung in Höhe von 0,2 - 0,7 %, den Bauantrag von rund 0,5 % sowie die Prüfung des Bauvertrags mit etwa 0,4 - 0,9 % der gesamten Baukosten.

Hier beispielhafte Antrags-, Genehmigungs- und Vertragsprüfungsgebühren für ein Familienhaus mit Gesamtbauvolumen von 280.000 €:

PostenKostenanteilBauvolumen 280.000 €
Baugenehmigung0,2 - 0,7 %560 - 1.960 €
Bauantrag0,5 %1.400 €
Vertragsprüfung0,4 - 0,9 %1.1.20 - 2.520 €
Gesamtkosten1,1 - 2,1 %3.080 - 5.880 €

 

Baunebenkosten Posten: Bodenvorbereitungskosten. 

Bevor Ihr Eigenheim entsteht, muss der Boden sorgfältig aufbereitet werden. Dahinter verstecken sich eine Reihe von Baunebenkosten, die gerne in der ersten Budget-Skizzierung übersehen werden:

• Für den Bodenaushub kommen circa 1,25 bis 5 %,

• für das Bodengutachten 0,3 bis 0,5 %,

• für die Erschließung des Grundstücks etwa 1,6 bis 3,0 %

• sowie für die Vermessung weitere 0,6 bis 0,7 %

der Gesamtkosten auf Sie zu.

Gilt es, zuvor ein Gebäude abzureißen, so belaufen sich die Abrissarbeiten auf rund 1,25 bis 6,25 % der Gesamtkosten. Außerdem können Rodungs- bzw. Baumfällungsarbeiten und Ersatzpflanzungen erforderlich werden.

Baunebenkosten während der gesamten Bauphase.

Geht das Bauprojekt in die aktive Phase, fallen weitere Baunebenkosten an:

  • Vermessungskosten
  • Versicherungsgebühren
  • Baustelleneinrichtung
  • Gutachterhonorar
  • Zuwegungskosten
  • Entsorgungsaufwendungen
  • Bauanschlusskosten

Baunebenkosten Posten: Vermessungskosten. 

Vermessungsgebühren fallen für die Einmessung Ihres Grundstücks sowie dessen Abnahme durch den Vermesser an. Die Vermessungsarbeiten lassen sich mit etwa 0,6 bis 0,7 % der Gesamtkosten kalkulieren. Diese Baunebenkosten umfassen unter anderem die Erstellung eines amtlichen Lageplans, die Feinabsteckung des Grundstücks sowie die Überprüfung von Lage und Höhen.

Beispielhafte Kostenaufstellung der Vermessungskosten für ein Familienhaus mit Gesamtbauvolumen von 280.000 €:
 

PostenKostenanteilGesamtbauvolumen 280.000 €
Baugenehmigung0,2 - 0,7 %560 - 1.960 €
Bauantrag0,5 %1.400 €
Vertragsprüfung0,4 - 0,9 %1.120 - 2.520 €
Vermessungsarbeiten0,6 - 0,7 %1.680 - 1.960 



Baunebenkosten Posten: Versicherungsgebühren. 

Typische Bauversicherungsgebühren betreffen die Bauleistungsversicherung sowie die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sollten während der Bauphase Schäden am Bauwerk entstehen, schützt Sie eine Bauleistungsversicherung vor finanziellen Verlusten, während die Bauherrenhaftpflichtversicherung für Schäden haftet, die Dritten auf der Baustelle zugefügt werden.

Die Baunebenkosten Ihrer Versicherungen richten sich je nach Versicherungsgesellschaft, Höhe des versicherten Betrags und den spezifischen Risiken des Bauvorhabens und belaufen sich durchschnittlich auf circa 0,125 % bis 0,5 % der Gesamtkosten.

Informieren Sie sich vor Abschluss einer Bau-Versicherung umfassend und vergleichen Sie verschiedene Angebote für eine Umfassende Planung Ihrer Baunebenkosten.



Baunebenkosten Posten: Baustelleneinrichtung. 

Die Baunebenkosten für die Baustelleneinrichtung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und können zwischen 5 % und 10 % der gesamten Baukosten betragen.

Hier ein Beispiel mit Durchschnittswerten für eine klassische Baustelleneinrichtung: 

  • Bauzaun: ca. 20 € / Meter.
  • Container zur Lagerung / Baubüro: ca. 300 € – 490 € pro Monat.
  • Sanitärcontainer / Toilettenanlagen: ca. 600 € pro Monat.
  • Bauschuttcontainer: ca. 150 € – 950 € pro Monat, abhängig von der Größe des Containers.
  • Baustromverteiler: ca. 200 € pro Monat.
  • Baustellenbeleuchtung: ca. 100 € – 500 €, je nach Umfang der Beleuchtung.

Bei diesem Beispiel liegen die Baunebenkosten für die Baustelleneinrichtung bei einem Bauprojekt mit Gesamtvolumen von bzw. 400.000 € also zwischen 20.000 € und 40.000 €. Lassen Sie sich im Vorfeld einen detaillierten Kostenvoranschlag Ihres Bauunternehmens einholen.

Baunebenkosten Posten: Gutachtenhonorar. 

Der Baugutachter überprüft die Baukostenkalkulation, den Bauplan und den Baufortschritt. Er kostet Sie etwa 0,3 bis 0,5 % auf die reinen Baukosten.

Hier sind ein typisches Kostenbeispiel für die verschiedenen Leistungen eines Baugutachters:

  • Kaufberatung mit ca. 400 bis 600 Euro.
  • Detailliertes Wertgutachtenmit ca. 1.500 bis 2.500 Euro.
  • Mängelgutachten, pro Mangel ca. 600 bis 700 Euro.
  • Energieberatung mit Konzepterstellungmit ca. 1.000 bis 1.500 Euro.
  • Bauabnahme (eines Einfamilienhauses)mit ca. 800 bis 1.200 Euro.
  •  

Baunebenkosten Posten: Zuwegungskosten. 

Damit Ihre Baustelle von den Baustellenfahrzeugen erreicht werden kann, ist eine Zuwegung erforderlich. Meist handelt es sich hierbei um ein temporäres Schaffen der Befahrbarkeit. Die Höhe dieser Baunebenkosten orientiert sich an den Absperrmaßnahmen, der Zufahrtgröße und den lokalen Gegebenheiten. Typischerweise liegen sie für die Zuwegung zwischen 1.500 € und 2.500 €.


Baunebenkosten Posten: Entsorgungsaufwendungen. 

Ein weiterer Aspekt, der bei den Baunebenkosten zu berücksichtigen ist, ist die Abfallbeseitigung. Die Kostenhöhe wird vom jeweiligen Zweckverband der Abfallwirtschaft vorgegeben und richtet sich nach Art und Umfang der Bauabfälle. Planen Sie hier immer einen ausreichenden Puffer ein: Müssen unerwartet Gefahrenstoffe wie Asbest entsorgt werden, kann das als Sonderposition die Baunebenkosten erheblich steigern.

Hier klassische Durchschnittswerte für Baunebenkosten, die für die Entsorgung anfallen:

  • Die Entsorgungskosten für nicht gefährliche und allgemeine Bauabfälle liegen i.d.R. zwischen 8 € und 12 € pro Kubikmeter. Für ein typisches Einfamilienhaus rechnen Sie also mit ca. 1.000 € - 3.000 €.
  • Die Entsorgung von Bauschutt kann teurer sein, insbesondere wenn es sich um gemischte Abfälle handelt. Hier können Kosten von etwa 20 € bis 30 € pro Kubikmeter anfallen.
  • Die Entsorgungskosten für gefährliche Abfälle wie Asbest sind deutlich höher und können zwischen 100 € und 300 € pro Kubikmeter liegen. Bei einem größeren Sanierungsprojekt kann dies schnell mehrere tausend Euro kosten.
  • Wenn Abrissarbeiten erforderlich sind, können die Abrisskosten zusätzlich zwischen 5.000 € und 25.000 € liegen, abhängig von der Größe des Gebäudes und der Komplexität der Arbeiten.
  • Wenn das Grundstück stark bewachsen ist, können auch Baumfällungen erforderlich sein. Hier fallen durchschnittlich Baunebenkosten zwischen 200 € und 1.000 € pro Baum an, abhängig von Größe, Position und Art des Baumes.

Insgesamt sollten Bauherren für Entsorgungsaufwendungen Baunebenkosten von etwa 2 % - 5 % der gesamten Baukosten einplanen. Denken Sie bei einem komplexeren Bauprojekt über die Beauftragung eines erfahrenen Entsorgungsunternehmens nach und lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag für Ihre Budgetplanung stellen.

Baunebenkosten Posten: Bauanschlusskosten. 

Unter diesem Posten der Abschlussarbeiten sind sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Leitungsverlegung zu verstehen. Dazu zählen Strom-, Wasser-, Gas- und Telekommunikationsleitungen.

Hier die Aufschlüsselung für den Anschluss eines klassischen Einfamilienhauses:

  • Die Baunebenkosten für den Wasseranschluss betragen in der Regel etwa 4.000 €. Darin inbegriffen ist sowohl die Verlegung der Leitung als auch die Anschlussgebühren an das öffentliche Wassernetz.
  • Für den Abwasseranschluss fallen durchschnittlich bis zu 5.000 € an – abhängig von der Entfernung zum nächsten Abwasserkanal und den erforderlichen Erdarbeiten.
     
  • Die Kosten für den Stromanschluss liegen meist bei etwa 2.500 €.
     
  • Der Gasanschluss liegt übelicherweise im Bereich von 1.500 € bis 3.000 €, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem Versorgungsunternehmen.
     
  • Für die Neulegung von Telefon- und Internetanschlüssen sollten Sie etwa 800 € in der Budgetplanung veranschlagen.

Insgesamt sollten Sie bei der Planung Ihrer Baunebenkosten einen Betrag von etwa 10 % bis 15 % des gesamten Bauvolumens für Bauanschlusskosten einplanen, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
 

 

Baunebenkosten nach finalem Abschluss der aktiven Bauetappe.

Sind die geplanten Baumaßnahmen abgeschlossen, können auf den Bauherren zusätzliche Baunebenkosten zukommen.

So beispielsweise:

  • Straßenreinigungs- und Instandsetzungskosten
  • Erschließungsaufwendungen
  • Gestaltungskosten für Außenanlagen
  • Aufwendungen für Innenausbau

Baunebenkosten Posten: Straßenreinigungs- und Instandsetzungskosten. 

Ist das Werk vollbracht, gilt es, im öffentlichen Raum für Ordnung zu sorgen. Hierbei fällt häufig eine Straßenreinigung an. Wurde die Straße während den Bauarbeiten beschädigt, ist diese zu reparieren.

Die Baunebenkosten in dieser letzten Phase können je nach Umfang der Maßnahmen unterschiedlich hoch ausfallen und sollten vorsichthalber schon ganz zu Beginn Ihrer Budgetaufstellung eingeplant werden. Insgesamt sollten Sie für Straßenreinigungs- und Instandsetzungskosten einen Betrag von etwa 1 % bis 3 % der gesamten Baukosten einplanen, um alle möglichen Ausgaben zu decken.

Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer zuständigen Gemeinde und holen Sie sich genaue Informationen über die anfallenden Gebühren und notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen ein.

Baunebenkosten Posten: Erschließungsaufwendungen. 

Sofern Sie Ihr Grundstück an das öffentliche Versorgungsnetz anschließen müssen, kommen Erschließungsaufwendungen auf Sie zu, die etwa das Bauen eines Gehwegs und die Installation einer Straßenbeleuchtung beinhalten. Diese Aufwendungen können stark variieren und liegen im Durchschnitt zwischen 9.000 € und 20.000 €, abhängig von der Lage, Bodenbeschaffenheit und den spezifischen Anforderungen Ihrer Gemeinde. Oft fallen zusätzlich Gebühren für Genehmigungen an, die zu den oben genannten Baunebenkosten eingeplant werden sollten.


Baunebenkosten Posten: Gestaltungskosten für Außenanlagen. 

Kalkulieren Sie nicht nur einen finanziellen Puffer für Unvorhergesehenes, sondern auch Baunebenkosten für Pflasterarbeiten, das Anlegen eines Gartens samt Rasenanlage und Wegebau, den Terrassenbau und die Errichtung eines Pkw-Stellplatzes, eines Carports oder einer Garage.

WEIZENEGGER empfiehlt Bauherren, einen finanziellen Puffer für Außenanlagen von mindestens 10 % bis 20 % der gesamten Baukosten für Außenbereiche einzuplanen. Lassen Sie sich rechtzeitig von Fachleuten beraten, um eine realistische Kostenschätzung zu erhalten und Ihre Außenanlagen parallel zum Hausbau zu planen. So behalten Sie nicht nur die Gestaltung der Innen-, sondern auch die Ihrer Außenbereiche bei der Planung Ihrer Baunebenkosten von Anfang an im Blick.

Baunebenkosten ermitteln: Die Kostengruppe 700 nach DIN 276.

Die Kostengruppe 700 (KG 700) nach DIN 276 ist für die Ermittlung aller Baunebenkosten Ihr wichtigstes Nachschlagewerk und dient dazu, das Budget für Ihr Bauprojekt präzise zu planen. Diese Kostengruppe umfasst sämtliche Baunebenkosten, die neben den eigentlichen Bauleistungen anfallen.

Dazu gehören unter anderem Fachplanungsleistungen wie:

  • Raumakustik und Schallschutz
  • Geotechnik
  • Brandschutz
  • Lichttechnik
  • Honorare für Architekten und Ingenieure
  • Behördliche Gebühren
  • Gutachten, Beratungen und Prüfungen.

Als Faustregel gilt: Die Baunebenkostender KG700 machen auf das gesamte Bauvolumen betrachtet etwa 15 % bis 20 % der Gesamtkosten aus.

Die KG 700 ist unterteilt in spezifische Untergruppen, die verschiedene Aspekte der Planung und Durchführung abdecken:

  • KG 710: Bauherrenaufgaben, wie die Festlegung von Projektzielen und Organisation.
  • KG 730: Architekten- und Ingenieurleistungen, die für die Planung und Umsetzung des Bauprojekts erforderlich sind.
  • KG 740: Gutachten und Beratungen, die für spezielle Anforderungen notwendig sind.
  • KG 750: Künstlerische Leistungen.

Auch wenn Sie besondere Feierlichkeiten wie den ersten Spatenstich, die Grundsteinlegung oder ein Richtfest planen, finden Sie diese in den sonstigen Baunebenkosten nach KG 790.

 

Kalkulation Ihrer Baunebenkosten mit professioneller Unterstützung.

Die ausführliche Budgetplanung unter Einbezug aller Baunebenkosten schützt Sie vor finanzieller Überforderung und Baustopps. Wir von WEIZENEGGER sind seit vielen Jahren im Baugeschäft mit nachhaltigen Bauwerken in Holzrahmenbauweise – und haben auch beim Thema Baunebenkosten den Durchblick.
Sie möchten wissen, wie hoch die Baunebenkosten in Ihrem konkreten Fall ausfallen können? Lassen Sie sich von unseren WEIZENEGGER Profis zu Ihrem Projekt beraten.

Machen Sie mehr aus Ihrem Zuhause.

Andreas Bloching

Traumhausverkäufer

Andreas Bloching besitzt mehr als 29 Jahren Erfahrung im Baugewerbe und fokussiert seine Expertise seit 7 Jahren auf Vertrieb & Hausbau. Als Zimmermann und Maurer hat er das optimale Know-how, wenn es um Ihr Traumhaus geht. Über 80 gebaute Traumhäuser und glückliche Bauherren sprechen für ihn.

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